1.1. Der Besteller (Kunde) haftet für Schäden, die aus unsachgemässer Behandlung der Mulden entstehen. Dies gilt unter anderem für: 1.1.1. Schäden, die durch das Umherschieben der Mulden mit Baumaschinen entstehen. 1.1.2. Schäden, die durch verbrennen von Materialien in und um die Behälter entstehen.
1.1.3. Farbschäden, die offensichtlich auf Unachtsamkeit und Gleichgültigkeit zurückzuführen sind.
1.1.4. Schäden, die durch ungenügende Signalisation entstehen.
1.2. Der Besteller (Kunde) haftet für Folgen, welche sich durch das Verschieben von Behältern seinerseits entstehen.
2.1. Um Beschädigungen zu vermeiden ist der Besteller (Kunde) verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Absetz- und Rollmulden und deren Fahrzeuge ausreicht. Beispielsweise:
2.1.1. Schachtdeckel
2.1.2. Belag- oder Kiesplätze mit zu geringer Tragfähigkeit
2.1.3. gewachsener Boden ohne Baupiste
2.1.4. Jauchegruben, Tiefgaragendecken und dergleichen
Allenfalls ist er verpflichtet, den Untergrund zu schützen oder zu verstärken.
2.2. Für Schäden die auf schlechten Untergrund zurückzuführen sind, haftet der Besteller (Kunde).
Beladung von Mulden / Container
3.1. Der Besteller (Kunde) ist verantwortlich, dass Behälter nach folgenden Bestimmungen geladen werden:
3.1.1. Der Inhalt darf bei Absetzmulden max. 30 cm über dem Muldenrand sein. Seitlich gibt es absolut keine
Toleranz. Auf jeden Fall nicht höher als 2.3 m ab Boden.
3.1.2. Bei Abrollmulden ab 30 m3 Inhalt darf der obere Rand auf keinen Fall überschritten werden,
bei kleineren Containern darf 30 cm über den Containerrand geladen werden.
Auf jeden Fall nicht höher als 2.5 m ab Boden bis Oberkante des Materials.
3.1.3. Der Besteller (Kunde) ist verantwortlich, dass die Mulde nicht überladen ist.
3.1.4. Material, das neben der Mulde liegt, wird nicht mitgenommen.
3.1.5. Die Nutzlast der Behältnisse: Mulden max. 10 to / Abroll-Container max. 17 to.
Je nach Zufahrt kann sich die maximale Zuladung reduzieren.
3.2. Bei Überladung oder falscher Beladung wird auf Kosten des Kunden eine zweite Mulde gestellt.
Bei Unklarheit ist der Fahrer oder unser Dispositions-Büro beizuziehen. Siehe auch «Beladen der Mulden und Container»
Muldeninhalt
4.1. Der Besteller (Kunde) haftet vollumfänglich für Schäden, welche durch wissentliche, unwissentliche oder falsche Deklarierung des Inhaltes entstehen. Ohne unsere Einwilligung dürfen keine der folgenden Stoffe in den Behältern entsorgt werden: 4.1.1. Altlasten
4.1.2. Chemikalien
4.1.3. explosive oder radioaktive Stoffe
4.2. Der Muldeninhalt bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Abgebers.
Zahlungskonditionen
5.1. Es gelten in jedem Fall die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum. Standardgemäss: 30 Tage netto
5.2. Beanstandungen berechtigen in keiner Weise, fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen zurückzuhalten.
5.3. Die aufgeführten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken CHF.
5.4. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Dienstleistungen ist Amriswil vereinbart.
Gültigkeit
6.1. Die Vorliegende Ausgabe ersetzt alle bisherigen Preislisten. 6.2. Preisanpassungen vorbehalten
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Muldenzentrale OTG AG durchgeführten Wettbewerbe und sind auf den entsprechenden Social-Media-Plattformen einsehbar. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen in vollem Umfang.
Erklärung
Dieses Gewinnspiel wird in keiner Weise von nicht genannten Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sponsoren werden ausdrücklich genannt. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist die Muldenzentrale OTG AG. Die Muldenzentrale OTG AG behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern oder anzupassen.
Teilnahme
Preis
Art und Anzahl der Gewinne werden in den jeweiligen Wettbewerbsinformationen beschrieben. Gewinne sind nicht übertragbar, nicht austauschbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.
Verlosung
Unter allen gültigen Einträgen werden die Gewinner zufällig, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach dem Ende des Gewinnspielzeitraums ausgewählt.
Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinner werden per E-Mail oder über die offiziellen Social-Media-Accounts per Direktnachricht benachrichtigt. Sie werden aufgefordert, eine Lieferadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein bzw. eine E-Mail-Adresse für die Zustellung des Gewinns anzugeben.
Gewinnanspruch
Kann ein Gewinner bzw. eine Gewinnerin nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung erreicht werden oder kann ein Gewinn aufgrund einer ungültigen Lieferadresse nicht zugestellt werden, erlischt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner bzw. eine neue Gewinnerin gezogen. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
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Rechtliches
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