Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsachgemässe Behandlung

    1. 1.1.  Der Besteller (Kunde) haftet für Schäden, die aus unsachgemässer Behandlung der Mulden entstehen. Dies gilt unter anderem für: 1.1.1. Schäden, die durch das Umherschieben der Mulden mit Baumaschinen entstehen. 1.1.2. Schäden, die durch verbrennen von Materialien in und um die Behälter entstehen.

      1.1.3. Farbschäden, die offensichtlich auf Unachtsamkeit und Gleichgültigkeit zurückzuführen sind.

      1.1.4. Schäden, die durch ungenügende Signalisation entstehen.

    2. 1.2.  Der Besteller (Kunde) haftet für Folgen, welche sich durch das Verschieben von Behältern seinerseits entstehen.

  2. Zufahrt zur Baustelle

    1. 2.1.  Um Beschädigungen zu vermeiden ist der Besteller (Kunde) verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den Einsatz von Absetz- und Rollmulden und deren Fahrzeuge ausreicht. Beispielsweise:

      1. 2.1.1.  Schachtdeckel

      2. 2.1.2.  Belag- oder Kiesplätze mit zu geringer Tragfähigkeit

      3. 2.1.3.  gewachsener Boden ohne Baupiste

      4. 2.1.4.  Jauchegruben, Tiefgaragendecken und dergleichen

        Allenfalls ist er verpflichtet, den Untergrund zu schützen oder zu verstärken.

    2. 2.2.  Für Schäden die auf schlechten Untergrund zurückzuführen sind, haftet der Besteller (Kunde).

  3. Beladung von Mulden / Container

    1. 3.1.  Der Besteller (Kunde) ist verantwortlich, dass Behälter nach folgenden Bestimmungen geladen werden:

      1. 3.1.1.  Der Inhalt darf bei Absetzmulden max. 30 cm über dem Muldenrand sein. Seitlich gibt es absolut keine

        Toleranz. Auf jeden Fall nicht höher als 2.3 m ab Boden.

      2. 3.1.2.  Bei Abrollmulden ab 30 m3 Inhalt darf der obere Rand auf keinen Fall überschritten werden,

        bei kleineren Containern darf 30 cm über den Containerrand geladen werden.

        Auf jeden Fall nicht höher als 2.5 m ab Boden bis Oberkante des Materials.

      3. 3.1.3.  Der Besteller (Kunde) ist verantwortlich, dass die Mulde nicht überladen ist.

      4. 3.1.4.  Material, das neben der Mulde liegt, wird nicht mitgenommen.

      5. 3.1.5.  Die Nutzlast der Behältnisse: Mulden max. 10 to / Abroll-Container max. 17 to.

        Je nach Zufahrt kann sich die maximale Zuladung reduzieren.

    2. 3.2.  Bei Überladung oder falscher Beladung wird auf Kosten des Kunden eine zweite Mulde gestellt.

      Bei Unklarheit ist der Fahrer oder unser Dispositions-Büro beizuziehen. Siehe auch «Beladen der Mulden und Container»

  4. Muldeninhalt

    1. 4.1.  Der Besteller (Kunde) haftet vollumfänglich für Schäden, welche durch wissentliche, unwissentliche oder falsche Deklarierung des Inhaltes entstehen. Ohne unsere Einwilligung dürfen keine der folgenden Stoffe in den Behältern entsorgt werden: 4.1.1. Altlasten

      4.1.2. Chemikalien

      4.1.3. explosive oder radioaktive Stoffe

    2. 4.2.  Der Muldeninhalt bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Abgebers.

  5. Zahlungskonditionen

    1. 5.1.  Es gelten in jedem Fall die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum. Standardgemäss: 30 Tage netto

    2. 5.2.  Beanstandungen berechtigen in keiner Weise, fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen zurückzuhalten.

    3. 5.3.  Die aufgeführten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken CHF.

    4. 5.4.  Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für unsere Dienstleistungen ist Amriswil vereinbart.

  6. Gültigkeit

    6.1. Die Vorliegende Ausgabe ersetzt alle bisherigen Preislisten. 6.2. Preisanpassungen vorbehalten 

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